Nationales Erbrecht

Christina J. Reichel In außergewöhnlichen Situationen drehen sich die Gedanken häufig um die Frage, was passieren würde, wenn etwas passieren würde.

„Wie wirkt sich der Kauf meines Hauses aus, wenn mir als Meistverdienendem etwas zustößt? Wer erbt das Haus,
die Schulden …?“ „Was können wir vorbeugend tun, damit die Interessen unserer Großeltern – im Anfangsstadium an Alzheimer erkrankt – auch später berücksichtigt werden?“ „Ist meine Familie ausreichend abgesichert, wenn ich lebensbedrohlich erkranke?“ Finden Sie sich in einer dieser Szenen oder in einer ähnlichen Situation wieder?

Als Fachanwältin für Erbrecht gebe ich meine Erfahrung gerne an Sie weiter und betreue Sie in allen Angelegenheiten des Erbrechts. Dabei stehen Sie mit Ihren individuellen Fragen im Mittelpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit, z.B. bei Themen wie:
  • Testamentberatung und -formulierung
  • Nachlassplanung und Erbverträge
  • Schenkung
Vor einem Erbfall
… sollten Sie vorausschauend planen, beispielsweise mit einer Vorsorgevollmacht, einem Erbvertrag oder einem Testament. Und das nicht erst im hohen Alter. Vermeiden Sie Erbstreitigkeiten und informieren Sie sich rechtzeitig.

Nach einem Erbfall
… kann es darum gehen, eine Erbschaft anzunehmen oder vielleicht besser auszuschlagen. Einen Erbschein zu beantragen oder sich dabei vertreten zu lassen. Bei der Testamentseröffnung nichts falsch zu machen. Mit Testamentsvollstreckern und amtlichen Betreuern rechtlich korrekt zu verhandeln.