Internationales Erbrecht
Ein Zweitwohnsitz im Süden, eine Immobilie als Kapitalanlage in einem anderen Land, sonstiges Vermögen im Ausland. Wenn es dann zu einem Erbfall kommt, sind die Beteiligten häufig überfordert. Den besonderen rechtlichen Gegebenheiten des betreffenden Landes gilt es Rechnung zu tragen, die Gesetzeslage zu kennen, die Kultur zu verstehen, die Feinheiten der Landessprache zu berücksichtigen und, und, und.
Als Fachanwältin für Erbrecht setze ich mich für Ihr internationales Recht ein – wenn Sie im Ausland etwas erben ebenso wie wenn Sie selbst das Vererben Ihres Vermögens oder Ihrer Immobilie im Ausland in die Wege leiten wollen.
Ich arbeite in einem Netzwerk von Anwaltskolleginnen und -kollegen, die juristische Erfahrung in unterschiedlichen Ländern gesammelt und länderübergreifende Kontakte aufgebaut haben. Profitieren Sie von diesem Fachwissen in Erbrechtsangelegenheiten, die über deutsches Recht hinausgehen.